Zur Zeit arbeiten wir an der Anpassung der Prämien. Wenn Sie Anspruch auf die Vergütung der höheren Krankenkassenprämie haben, werden wir die Differenz zu einem späteren Zeitpunkt (ca. mit der Prämienrechnung für den Monat März 2023) Ihrer Krankenkasse nachzahlen.
Wenn Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeit geraten und die Prämienrechnung nicht bezahlen können, informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Verlangen Sie einen Mahnstopp, bis wir den möglichen Restbetrag auszahlen können.
Prüfen Sie Ihre aktuelle Prämie
Wir empfehlen Ihnen, im Berechnungsblatt der Zusatzleistungen unter Ausgaben «Anrechenbare Krankenkassenprämie» Ihre effektive Krankenkassenprämie (Brutto Prämie) zu kontrollieren. Wenn dieser Betrag nicht stimmt, senden Sie uns bitte die aktuell gültige Krankenkassenpolice für das Jahr 2023 (bitte keine Prämienrechnungen) via Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Wer Ergänzungsleistungen erhält, muss sich nicht für eine Prämienverbilligung anmelden. Sie erhalten die tatsächliche Krankenkassenprämie der Grundversicherung ausbezahlt, höchstens aber den Betrag der regionalen Durchschnittsprämie.